Allgemeine Geschäftsbedingungen
Büro Regensburg:
Ramge Software Distribution GmbH & Co. KG
Prinz Ludwig Strasse 11
93055 Regensburg
Hauptsitz:
Ramge Software Distribution GmbH & Co. KG
Turlweg 15
93138 Lappersdorf
Amtsgericht-Regensburg HRA 9358
Umsatzsteuer-Ident-Nummer: DE813939750
Steuer-Nr/VAT ID: 24/200/0094/5
Persönlich haftende Gesellschafterin: E.A.T. Soft GmbH
Sitz: Regensburg
Amtsgericht-Regensburg HRB 15280
Geschäftsführer: Eva Toth, Andreas Toth
Kommanditisten:
Eva Toth (CEO & Marketing Director, HR)
Andreas Toth (CEO & Sales/Technic)
Sparkasse Suedliche Weinstrasse in Landau
Kontonummer: 9803
BLZ: 548 500 10
IBAN: DE41548500100000009803
Swift: SOLADES1SUW
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ramge Software Distribution GmbH & Co. KG
- Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Ramge Software Distribution GmbH & Co.KG, Im Gewerbepark A 10, 93059 Regensburg (im folgenden „RamgeSoft“ genannt), sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die zwischen der RamgeSoft und ihren Kunden im Bereich des Leistungsangebotes der RamgeSoft getätigt bzw. abgeschlossen werden.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(3) Spätestens mit der Annahme des Angebotes, der Gegenzeichnung des Vertrages, dem Zugang zur Vertragssoftware, der Abnahme der Leistung oder der Leistungserbringung von RamgeSoft gelten diese AGB als vom Kunden angenommen.
(4) Entgegenstehenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen der Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur anerkannt, soweit deren Geltung ausdrücklich und in Textform vereinbart ist. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht in Textform von der RamgeSoft bestätigt worden sind.
(5) Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Textform die Rede ist, ist die Form nach § 126b BGB gemeint (z. B. Telefax oder Email), und kann auch durch strengere Formvorschriften (insb. § 126 BGB Schriftform) eingehalten werden. Ist von schriftlich die Rede so ist die Schriftform nach § 126 BGB gemeint.
(6) Für Folgegeschäfte mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss miteinbezogen werden.
- Kauf von Standardsoftware
Soweit Gegenstand des Vertrags der Kauf von Standardsoftware (nachfolgend „Vertragssoftware“) ist, gelten die folgenden Bestimmungen:
- § 1 Übergabe der Software und Lieferverzögerungen
(1) Wird der Verkauf von Vertragssoftware vereinbart, ist RamgeSoft Reseller oder Distributor der Vertragssoftware. Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf der jeweils aktuellen Version der Vertragssoftware als Reseller oder Distributor des Herstellers/Lizenzgebers.
(2) RamgeSoft verschafft dem Kunden die Vertragssoftware dadurch, dass sie dem Kunden einen Zugang zum Downloadbereich des Herstellers/Lizenzgebers, der die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegende Version der Vertragssoftware bereit hält, zur Verfügung stellt, damit sich der Kunde die Vertragssoftware selbständig herunterladen kann. Hinzu kommt in manchen Fällen die Zusendung der Zugangsdaten und eines gegebenenfalls notwendigen Autorisierungsschlüssels durch den Hersteller bzw. Lizenzgeber oder durch RamgeSoft per Email an den Kunden. Die gegenständliche Übergabe der Software wird durch die Verschaffung des Zugangs zum Downloadbereich ersetzt; insbesondere wird die Software dem Kunden nicht auf einem Datenträger (CD, DVD, USB-Stick, Speicherkarte etc.) übergeben.
(3) Sollte die Zusendung durch RamgeSoft erfolgen, so ist die Zusendung von der richtigen und rechtzeitigen Ausführung der Zusendung durch den Hersteller bzw. Lizenzgeber an RamgeSoft abhängig. RamgeSoft ist für daraus resultierende Verzögerungen oder Zusendungsausfälle nicht verantwortlich, sofern sie diese nicht zu vertreten hat.
(4) Sonstige Leistungen, insbesondere Installation, Customizing und Modifikation der Vertragssoftware, oder Einweisung, Schulung und Beratung des Kunden sowie den Support und die Pflege der Vertragssoftware, die Lieferung von neuen Softwareversionen (Releases), Updates oder Upgrades schuldet RamgeSoft nicht, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
- § 2 Einsatzbedingungen, Softwareversionen und Funktionalitäten
(1) Der Hersteller bzw. Lizenzgeber hat für den Einsatz und den Betrieb der Vertragssoftware bestimmte Voraussetzungen (Einsatzbedingungen) definiert. Der Kunde hat sich vor dem Erwerb der Software über diese zu informieren und einzuhalten.
(2) Die den Gegenstand des Vertrags bildende Version der Vertragssoftware sowie deren Funktionalitäten ergeben sich aus dem Vertrag sowie aus der Produktbeschreibung des Herstellers bzw. Lizenzgebers und dem in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Handbuch zur Software. Die darin enthaltenen oder vom Distributor getroffenen Beschreibungen basieren auf Aussagen des Herstellers bzw. Lizenzgebers und dienen der Konkretisierung der Leistung. Sie stellen aber keine Garantien oder zugesicherten Eigenschaften dar. Aussagen von RamgeSoft über Produkteigenschaften der Software beziehen sich stets ausschließlich auf die den Vertragsgegenstand bildenden aktuellen Stand der Software. RamgeSoft ist nicht verantwortlich für etwaige erweiterte oder reduzierte Funktionalitäten in späteren Releases der Software.
(3) Der Hersteller behält sich vor, die Funktionalitäten der Vertragssoftware jederzeit zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken, sowie die Herstellung der Software insgesamt einzustellen. Sofern eine Änderung zwischen Vertragsschluss und Lieferung der Software eintritt und dies RamgeSoft bekannt ist, wird RamgeSoft den Kunden unverzüglich informieren. Sofern der Hersteller die Herstellung der Vertragssoftware zwischen Vertragsschluss und Lieferung einstellt, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- § 3 Nutzungsrechte und Schutzrechte Dritter
(1) Für die zur Nutzung der Software erforderlichen Nutzungsrechte bedarf es der Akzeptanz der Lizenzbedingungen mit dem Lizenzgeber durch den Kunden, oft in Form eines click-on-license-agreement. Gleiches gilt für EULAs der Hersteller bzw. Lizenzgeber.
(2) Für die Einhaltung von Schutzrechten Dritter ist der Lizenzgeber verantwortlich. Insoweit wird auf die Regelung in den Lizenzbedingungen verwiesen.
(3) Soweit sich der Lizenzgeber das Recht vorbehält, zur Abwendung von Ansprüchen Dritter wegen angeblicher oder nachweislicher Verletzung ihrer Schutzrechte die Software zurückzurufen oder zu ändern, wird RamgeSoft den Kunden über einen Rückruf oder Änderungen der Software unverzüglich informieren. Im Fall eines ersatzlosen Rückrufs der Software ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche hat der Kunde direkt gegenüber dem Lizenzgeber geltend zu machen, Schadensersatzansprüche gegenüber RamgeSoft sind insoweit ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die vom Hersteller/Lizenzgeber zur Verfügung gestellte geänderte Version der Software zu benutzen. Andernfalls ist allein der Kunde verantwortlich, wenn Dritte gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung ihrer Schutzrechte geltend machen.
- § 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
(1) Die Vergütung wird in einem gesonderten Vertrag vereinbart.
(2) Spätestens mit Verschaffung der Software erhält der Kunde eine Rechnung über die zu zahlende Vergütung.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält sich RamgeSoft das Eigentum an der Vertragssoftware vor.
(4) Ergänzend gilt § 12 dieser AGB.
- § 5 Gewährleistung
(1) Die Parteien sind sich einig, dass es nicht möglich ist, Software absolut frei von Fehlern herzustellen.
(2) Im Übrigen gilt § 13 dieser AGB.
- § 6 Haftung
(1) RamgeSoft haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten Dritter. Insoweit stehen dem Kunden Ansprüche aufgrund des Lizenzvertrags gegen den Lizenzgeber zu. Im Übrigen tritt RamgeSoft seine Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter gegen den Lizenzgeber hiermit an den Kunden ab.
(2) RamgeSoft haftet des Weiteren nicht für die Einsetzbarkeit der Software oder die Verwendbarkeit für die Zwecke im Unternehmen des Kunden, für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg oder entgangenen Gewinn.
(3) Im Übrigen gilt § 14 dieser AGB.
III. Dienstleistungen
Soweit Gegenstand des Vertrags die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. Beratungen, Workshops und Schulungen) ist, gelten die folgenden Bestimmungen:
- § 7 Leistungen
(1) Die Art der Dienstleistung von RamgeSoft gegenüber dem Kunden und die Vergütung durch den Kunden werden in einem gesonderten Vertrag vereinbart.
(2) RamgeSoft ist in der Einteilung ihrer Arbeitszeit frei. Sie hat sich jedoch zum Zwecke der Zusammenarbeit der Parteien und für die Einhaltung von Terminen mit dem Kunden abzustimmen.
(3) RamgeSoft hat Anspruch auf Ersatz ihrer erforderlichen Aufwendungen, die ihr in Ausübung ihrer Tätigkeit nach diesem Vertrag entstehen. Reise- und Übernachtungskosten hat der Kunde im üblichen Umfang (EUR, 0,35 pro gefahrenen KM, bzw. Bahn 2. Klasse; Bis zu EUR 140,- pro Übernachtung in einem 4-Sterne-Hotel gegen Vorlage einer Quittung) zu erstatten, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist.
- § 8 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Ist die Dauer des Dienstverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke der Dienste zu entnehmen, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
- § 9 Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit von RamgeSoft im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen und Entwürfe, die dem Kunden in Erfüllung des Vertrags übergeben wurden.
(2) RamgeSoft räumt dem Kunden an den Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht zur rein internen Nutzung im Betrieb des Kunden ein, das bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung jederzeit widerrufen werden kann.
- Werkleistungen
Soweit Gegenstand des Vertrags die Herstellung eines Werks im Sinne des § 631 BGB ist, gelten die folgenden Bestimmungen:
- § 10 Leistungen
(1) Das von RamgeSoft zu erstellende Werk und die Vergütung durch den Kunden werden in einem gesonderten Vertrag vereinbart. Die zu erbringenden Werkleistungen können zudem in einem Pflichtenheft genauer spezifiziert werden.
(2) Ist nichts anderes vereinbart, wird 50 % der vereinbarten Vergütung mit Vertragsschluss fällig. RamgeSoft kann die Ausführung der Erstellung des Werkes vom Erhalt der fälligen Abschlagszahlung abhängig machen. Die restliche Vergütung wird nach Erklärung der Abnahme bzw. Eintritt der Abnahmefiktion innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung fällig.
(3) Im Übrigen gilt § 12 dieser AGB.
- § 11 Abnahme
(1) Ist das Werk vertragsgemäß hergestellt, so erfolgt die Abnahme durch den Kunden. Nach erfolgreich durchgeführter Abnahmeprüfung hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Die Abnahmeprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistung bzw. Teilleistungen in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllen.
(2) Wenn der Kunde nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, kann ihm RamgeSoft schriftlich eine Frist von einer Woche zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.
(3) Der Kunde stellt die zur Durchführung der Abnahmeprüfung erforderlichen und im Abnahme- und Testplan beschriebenen Voraussetzungen, insbesondere Daten, Arbeitsplätze, Geräte, u.a. zur Verfügung.
(4) RamgeSoft ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, wenn der Kunde mit der Abnahme von Leistungen oder Teilleistungen oder Bezahlung abgenommener Leistungen in Verzug ist.
- Gemeinsame Vorschriften
- § 12 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
(2) RamgeSoft kann nach eigenem Ermessen die Erbringung von Leistungen von der Gegenleistung in Vorkasse abhängig machen. RamgeSoft kann in jedem Fall Vorkasse verlangen, wenn sich der Sitz des Kunden nicht in Deutschland befindet.
(3) Der Kunde bezahlt, vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung, die Leistungen der RamgeSoft bis spätestens 30 Tage nach Rechnungstellung.
(4) Unabhängig vom Vertragsgegenstand können Forderungen der RamgeSoft per Überweisung auf das Geschäftskonto der RamgeSoft, durch Zahlung über PayPal oder Kreditkarte unter Angabe der jeweiligen Auftrags- oder Rechnungsnummer oder durch Übergabe eines auf eine inländische Bank gezogenen Schecks erfüllt werden. Weitere Zahlungsarten, insbesondere Wechsel, Sachgüter, Guthaben oder Abtretung von Forderungen an Dritte werden nicht akzeptiert. Anfallende Gebühren für die gewählte Zahlungsart (z.B. Kreditkartengebühren) bezahlt der Kunde.
(5) Maßgebend für eine fristgerechte Zahlung ist der Tag der Wertstellung auf dem Geschäftskonto der RamgeSoft.
(6) Verzugszinsen fallen in gesetzlicher Höhe an. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt.
(7) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die von der RamgeSoft anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
(8) Leistungsort für die RamgeSoft ist, vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung, der Geschäftssitz in Regensburg.
- § 13 Gewährleistung und Herstellergarantien
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Mängel durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, hard copies oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen, in Textform zu rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen.
(2) Bei offensichtlichen Mängeln der Vertragssoftware ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb von 14 Tagen nach Verschaffung des Zugangs zum Downloadbereich RamgeSoft in Textform mitzuteilen. Versteckte Mängel hat der Kunde, der auch Kaufmann ist, unverzüglich nach Entdeckung gegenüber RamgeSoft anzuzeigen. Wurde dem Kunden ein Testzeitraum für das Testen der Vertragssoftware eingeräumt, so hat er die Vertragssoftware innerhalb dieses Zeitraums auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Rügt der Kunde diese Mängel nicht unverzüglich bzw. während des Testzeitraums, gilt die Vertragssoftware als genehmigt.
(3) Mit Ausnahme der Fälle in § 13 (2) stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit die Vertragssoftware mangelhaft ist. Der Kunde kann nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Er hat RamgeSoft eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Bleibt die Fristsetzung erfolglos, stehen dem Kunden die weiteren Gewährleistungsrechte zu.
(4) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Verschaffung des Zugangs zur Software bzw. mit Abnahme des Werks.
(5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Kunden, insbesondere Anwendungs- und Bedienungsfehler, unsachgemäße Benutzung, oder höhere Gewalt zurückzuführen ist.
(6) Über die gesetzliche Gewährleistung hinausreichende Garantien der Hersteller bleiben unberührt. Die Einzelheiten sind den jeweiligen Garantiescheinen der Hersteller zu entnehmen.
- § 14 Haftungsausschluss
(1) Die RamgeSoft haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die RamgeSoft haftet ferner bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im zuletzt genannten Fall haftet die RamgeSoft jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Die RamgeSoft haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.
(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ebenso bleiben gegebene Garantien von den Haftungsausschlüssen des § 14 (1) unberührt.
(3) RamgeSoft haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
(4) Eine weitere Haftung von RamgeSoft ist dem Grunde nach ausgeschlossen.
- § 15 Vertraulichkeit
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
(2) Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Pflichten werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.
(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
(a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
(b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
(c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(4) Dieser Verpflichtung unterfällt nicht der Umgang mit solchen vertraulichen Informationen, der für die Einhaltung der handels- und steuerrechtlichen Pflichten erforderlich ist.
(5) Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, bleiben im Übrigen unberührt.
- § 16 Schlussbestimmungen
(1) RamgeSoft darf für die Erbringung seiner Leistungen Dritte als Subunternehmer einschalten.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung und/oder Ergänzung dieser Klausel.
(3) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch. Sollten diese AGB auch in englische Sprache zur Verfügung stehen, gilt im Streitfall die deutsche Fassung dieser AGB.
(4) Erfüllungsort für die Verpflichtungen diesen AGB unterfallenden Verträge ist Regensburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Regensburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine angemessene, wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird, andernfalls gelten die gesetzlichen Regelungen. Dies gilt entsprechend für etwaige Lücken des Vertrags.
AGB Version 2.0
Regensburg, den 12.08.2016